Gesetze / Wasserhaushaltsgesetz
WHG§ 68 Planfeststellung, Plangenehmigung
Stand: 16.06.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/68#abs-1 (1) Der Gewässerausbau bedarf der Planfeststellung durch die zuständige Behörde.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/68#abs-2 (2) Für einen Gewässerausbau, für den nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden. Die Länder können bestimmen, dass Bauten des Küstenschutzes, für die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, anstelle einer Zulassung nach Satz 1 einer anderen oder keiner Zulassung oder einer Anzeige bedürfen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/68#abs-3 (3) Der Plan darf nur festgestellt oder genehmigt werden, wenn
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/WHG%202009/68#abs-4 (4) Maßnahmen zur wesentlichen Umgestaltung einer Binnenwasserstraße des Bundes oder ihrer Ufer nach § 67 Absatz 2 Satz 1 und 2 führt, soweit sie erforderlich sind, um die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der §§ 27 bis 31 zu erreichen, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Rahmen ihrer Aufgaben nach dem Bundeswasserstraßengesetz hoheitlich durch.
Wird zitiert von 177 Entscheidungen zu § 68 WHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.2024 – 3 S 2989/21Zitiert von 2
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 – 2 K 139/19Zitiert von 8
- BVerwG, 26.02.2026 – 10 C 6.24Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau eines Gewässers
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.2022 – 3 S 3940/21Zitiert von 8
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2015 – 2 M 33/15Fehlerhaftigkeit der UVP-Vorprüfung bei der Plangenehmigung für eine Hochwasserschutzanlage Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2020 – 2 R 24/20Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 30.07.2026 – 9 NE 26.405Vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans im Wege der einstweiligen Anordnung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- OVG NRW, 29.04.2026 – 20 A 1439/21Zitiert von 1
- OVG NRW, 29.04.2026 – 20 A 1539/21Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 68 WHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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02.06.2021 Ausfertigung
§ 68 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Juni 2021 (BGBl. I 1295)
BGBl. 2021 I S. 1295
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.